Anmeldebedingungen
Wir wünschen Ihnen und uns, dass wir diese Bedingungen nicht benötigen und, dass wir alle Dinge im Sinne eines guten zwischenmenschlichen Kontaktes und im Miteinander, besprechen und regeln können. Bitte rufen Sie uns deshalb an, wenn es Fragen oder Probleme gibt. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass wir Bedingungen benötigen, dann gelten die nachfolgenden teilweise gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen. Diese sind Bestandteils des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und dem Vermittler bzw. Veranstalter.
Anmeldung und Bestätigung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung/Rechnung und nach Erhalt leisten Sie eine Anzahlung von 100,00 € auf das Konto der Seminarleitung, welches in der Rechnung genannt wird. Damit ist ihr Platz im Seminar fest reserviert. Etwa 14 Tage vor Beginn erhalten Sie weitere Informationen, wie Anfahrtshilfe, Liste mitzubringender Dinge, Vorbereitungsinformationen und, falls gewünscht, die Liste für Mitfahrgelegenheiten.
Zahlungen
Die Zahlung der restlichen Seminar-Gebühr erfolgt per Überweisung in bar. Das Hotel wird bar oder per Scheckkarte vor Ort im Hotel bezahlt.
Umbuchung und Rücktritt durch Seminarteilnehmer
Umbuchungen werden nach den konkret anfallenden Kosten berechnet. Ein Rücktritt sollte möglichst schriftlich erfolgen. Bis 15 Tage vor Seminarbeginn wird eine Kostenpauschale von EUR 100,00 pro Person fällig. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag, bei Nichterscheinen oder Abbruch des Seminars werden 100% der Seminargebühr und 100% der Hotelkosten abzüglich einer Hotelkostenersparnis fällig. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden durch den Rücktritt entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Rücktrittskosten können für bestimmte Risiken durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden. Diese Versicherung wurde empfohlen von: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. und Deutscher Tourismusverband e.V.
Rücktritt durch Seminarveranstalter
Die Mindest-Teilnehmerzahl sind in der Regel 5 Personen. Bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl kann das Seminar binnen angemessener Frist absagt werden. Alle bereits getätigten Zahlungen werden dann voll zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. - Die in der Ausschreibung genannte Seminarleitung kann durch eine gleich qualifizierte Leitung ersetzt werden.
Haftung und Verjährung
Die Haftung erfolgt im Rahmen der Sorgfaltspflicht, jedoch ist die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, ausgenommen für Körperschäden, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen, wie etwa die Hotelleistungen. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Seminardauer trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter bzw. die Seminarleitungen und den Vermieter von diesbezüglichen Haftungsansprüchen freistellt. – Eventuell auftretende Mängel im Seminar sind unverzüglich der Seminarleitung und/oder dem Veranstalter anzuzeigen. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Teilnehmers bei der Mängelbeseitigung. Ansprüche wegen solcher Mängel sind innerhalb eines Monats nach Seminarende geltend zu machen. Die Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr.
Diese Bedingungen sind gültig ab dem 20. August 2008 und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Ansonsten gelten die Vorschriften des BGB, der jeweiligen Seminar-Ausschreibung und bei Fremdveranstaltungen des jeweiligen Veranstalters, meist ist dies die jeweilige Seminarleitung.